Eine Voraussetzung für den Erwerb des Führerschein der Klasse D, DE, D1 und D1E (Kraftomnibusse) und des so genannten P-Scheins (zur Erlaubnis der berufsmäßigen Fahrgastbeförderung) besteht (neben der ärztlichen Untersuchung, die hier nicht angeboten wird,) im Nachweis, dass die geistigen Leistungen hinreichend sind (Anlage 5 Abs. 2 zu § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung FEV).
Es werden besondere Anforderungen an die
+ Belastbarkeit,
+ Orientierungsleistung,
+ Konzentrationsleistung,
+ Aufmerksamkeitsleistung und
+ Reaktionsfähigkeit
gestellt.
Führer von Kraftomnibussen müssen diesen Nachweis ab dem Alter von 50 Jahren alle fünf Jahre erbringen.
Für Taxi- und Mietwagenfahrer gilt dies ab 60 Jahren.
Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen wird eine auf die Anforderung angepasste computerisierte Testbatterie verwendet. Die Untersuchung dauert ca. 60 Minuten. Es wird ein schriftliches Gutachten erstellt und dem Bewerber/der Bewerberin in doppelter Ausführung zugesandt. Auf Wunsch kann das Gutachten auch direkt an die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde gesandt werden.
Untersuchungen zur Fahreignung nach Fahrten in alkoholisiertem Zustand (im Volksmund "Idiotentest" genannt) werden nicht durchgeführt. Auch Fahreignungsuntersuchungen im Zusammenhang mit dem Konsum anderer Drogen werden nicht angeboten.
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